Prüfungsausschreibung/Anmeldung
Gestützt auf Art. 26 ff. des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 und die Art. 23 ff. der dazugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 organisiert die unten genannte Trägerschaft die
Eidgenössische Berufsprüfung für Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann
Für diese Prüfung gelten die Prüfungsordnung über die Erteilung des eidgenössischen Fachausweises als Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann und die entsprechende Wegleitung mit detaillierten Bestimmungen über die eidgenössische Berufsprüfung vom 27. Februar 2008.
Trägerschaft
Bundesamt für Migration
Verein Probam
Prüfungsdatum
Freitag 4. und Samstag 5. Mai 2012
Prüfungsort
Biel/Bienne
Anmeldung
Merkblatt zur Eingabe des Themas der Prüfungsarbeit
Prüfungssekretariat MFP
Postfach
8031 Zürich
Tel. 043 366 71 65
mfp@fachperson-migration.ch
Zulassung
Gemäss Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer
a) ein eidg. Fähigkeitszeugnis, einen gymnasialen Abschluss, den Abschluss einer Fachmittelschule, einer Diplommittelschule oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt.
b) mindestens 2 Praxisjahre im Asyl- und Migrationsbereich mit einem Anstellungsgrad von mind. 50 % nachweist.
Zur Prüfung wird auch zugelassen, wer mindestens 5 Praxisjahre im Asyl- und Migrationsbereich mit einem Anstellungsgrad von mind. 50% nachweisen kann.
Vorbehalten bleiben die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 sowie die rechtzeitige Abgabe der Prüfungsarbeit.
3.32 Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das BBT.
3.33 Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid umfasst eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung. Mit dem Entscheid zur Zulassung zur Prüfung
wird auch der Entscheid betreffend Annahme des Themenvorschlags gemäss Art. 3.2 e) mitgeteilt. Bei Ablehnung wird das Thema durch die Prüfungskommission vorgegeben.
Vorbehalten bleiben die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41. der Prüfungsordnung und die fristgerechte Abgabe der Prüfungsarbeit gem. Wegleitung Kap. 8.
Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die vollständig und fristgerecht beim Prüfungssekretariat eingegangen sind. Unvollständige oder nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangene Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Kosten
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 2’800.- inkl. Gebühren für die Ausfertigung des Fachausweises und die Eintragung in das Register der Fachausweisinhaber/innen. Die Gebühren sind nach bestätigter Zulassung zu entrichten.
