Berufsprüfung
Durch die Berufsprüfung soll festgestellt werden, ob der Bewerber resp. die Bewerberin die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um den qualifizierten Ansprüchen einer Migrationsfachfrau/eines Migrationsfachmannes zu genügen.
Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsprüfung wird durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) der eidgenössische Fachausweis Migrationsfachfrau/mann ausgestellt.
Genauere Informationen zu Form und Inhalt der Prüfung werden in den beiden folgenden durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie anerkannten Dokumenten festgehalten:
Die Prüfungsordnung informiert über formale Aspekte wie Anmeldung, Zulassung, Durchführung und Kosten der Prüfung.
Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Migrationsfachfrau/mann MFP
Die Wegleitung enthält einen Beschrieb der einzelnen Prüfungsinhalte und der verlangten schriftlichen Abschlussarbeit.
Wegleitung zur eidg. Berufsprüfung Migrationsfachfrau/mann
Die eidgenössische Berufsprüfung 2012 wird am 4. und 5. Mai 2012 durchgeführt.
Anmeldeschluss | 14.12.2011 |
Zulassungsentscheid und Bewilligung Prüfungsarbeit | 09.01.2012 |
Abgabe Prüfungsarbeit | 14.03.2012 |
Rückzugsfrist Anmeldung | 22.03.2012 |
Prüfungsdatum | 04./05.05.2012 |
Bekanntgabe Prüfungsergebnis |
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Zertifizierungsfeier |
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