Eidg. Berufsprüfung für Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann

 

Berufsprüfung

Durch die Berufsprüfung soll festgestellt werden, ob der Bewerber resp. die Bewerberin die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um den qualifizierten Ansprüchen einer Migrationsfachfrau/eines Migrationsfachmannes zu genügen.
Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsprüfung wird durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) der eidgenössische Fachausweis Migrationsfachfrau/mann ausgestellt.
Genauere Informationen zu Form und Inhalt der Prüfung werden in den beiden folgenden durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie anerkannten Dokumenten festgehalten:

Die Prüfungsordnung informiert über formale Aspekte wie Anmeldung, Zulassung, Durchführung und Kosten der Prüfung.

Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Migrationsfachfrau/mann MFP


Die Wegleitung enthält einen Beschrieb der einzelnen Prüfungsinhalte und der verlangten schriftlichen Abschlussarbeit.

Wegleitung zur eidg. Berufsprüfung Migrationsfachfrau/mann

Die eidgenössische Berufsprüfung 2012 wird am 4. und 5. Mai 2012 durchgeführt. 

 Anmeldeschluss 

14.12.2011  

 Zulassungsentscheid und Bewilligung Prüfungsarbeit

09.01.2012

 Abgabe Prüfungsarbeit

14.03.2012

 Rückzugsfrist Anmeldung

22.03.2012  

 Prüfungsdatum

 04./05.05.2012

 Bekanntgabe Prüfungsergebnis

 

  Zertifizierungsfeier

 

zur Anmeldung

 

 

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